Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: November 2023

Präambel

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) bilden die rechtliche Grundlage für die Geschäftsbeziehung zwischen dem FamilienFinanz Institut, vertreten durch seine Geschäftsführung, Goethestraße 28, 60313 Frankfurt am Main (nachfolgend „Institut“ oder „wir“), und seinen Kunden (nachfolgend „Mandant“ oder „Sie“). Das Institut agiert als unabhängiger Versicherungsmakler gemäß § 34d Abs. 1 der Gewerbeordnung (GewO) und ist im Vermittlerregister eingetragen. Unsere Tätigkeit zielt darauf ab, dem Mandanten eine fundierte, auf seine individuellen Bedürfnisse zugeschnittene Beratung und Vermittlung von Versicherungsprodukten, insbesondere im Bereich der privaten Krankenversicherung, zu bieten. Diese AGB definieren die gegenseitigen Rechte und Pflichten und gewährleisten eine transparente und faire Zusammenarbeit.

§ 1 Geltungsbereich und Definitionen

1.1 Diese AGB gelten ausschließlich für sämtliche Verträge, Beratungsleistungen und Vermittlungstätigkeiten, die das Institut gegenüber dem Mandanten erbringt. Sie gelten sowohl für Verbraucher im Sinne des § 13 BGB als auch für Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, sofern nicht ausdrücklich eine Differenzierung vorgenommen wird.

1.2 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Mandanten werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird durch das Institut ausdrücklich und in schriftlicher Form zugestimmt. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

1.3 Als „Beratung“ wird die Analyse der persönlichen und finanziellen Situation des Mandanten, die Identifikation von Risiken und Wünschen sowie die Erarbeitung von Lösungsvorschlägen in Form von Versicherungskonzepten verstanden. „Vermittlung“ bezeichnet die zielgerichtete Tätigkeit, die auf den Abschluss eines Versicherungsvertrages zwischen dem Mandanten und einem Versicherungsunternehmen (nachfolgend „Versicherer“) abzielt.

§ 2 Vertragsgegenstand und Leistungsumfang

2.1 Gegenstand des Vertrages ist die Tätigkeit des Instituts als unabhängiger Versicherungsmakler. Das Institut handelt treuhänderisch im Auftrag und im besten Interesse des Mandanten. Unsere Aufgabe ist es, für den Mandanten einen passgenauen und bedarfsgerechten Versicherungsschutz zu ermitteln und zu vermitteln.

2.2 Der Leistungsumfang des Instituts im Rahmen des Maklervertrages umfasst insbesondere, aber nicht ausschließlich, folgende Tätigkeiten:

  • Analyse und Konzeption: Eine tiefgehende Erfassung und Analyse der individuellen Risikosituation, der bestehenden Versorgungs- und Absicherungslandschaft sowie der expliziten Wünsche und Ziele des Mandanten. Dies bildet die Grundlage für die Erstellung eines maßgeschneiderten Absicherungskonzepts.
  • Marktuntersuchung und Produktauswahl: Auf Basis der Analyse führt das Institut eine sorgfältige und umfassende Untersuchung des relevanten Marktes für Versicherungsprodukte durch. Wir legen dem Mandanten eine Auswahl von Angeboten vor, die nach unserer fachlichen Einschätzung am besten geeignet sind, die Bedürfnisse des Mandanten zu erfüllen. Die Auswahl basiert auf einer hinreichenden Anzahl von auf dem Markt angebotenen Versicherern und Tarifen.
  • Beratung und Empfehlung: Das Institut erläutert die Vor- und Nachteile der in Frage kommenden Versicherungsprodukte und gibt eine fundierte Empfehlung für einen oder mehrere Tarife ab. Diese Empfehlung wird stets schriftlich begründet und dokumentiert.
  • Vermittlung und Unterstützung bei der Antragsstellung: Wir unterstützen den Mandanten aktiv beim Ausfüllen und Einreichen der Antragsunterlagen beim ausgewählten Versicherer. Dies schließt die Hilfestellung bei der wahrheitsgemäßen und vollständigen Beantwortung von Gesundheitsfragen und anderen risikoerheblichen Umständen ein.
  • Laufende Betreuung (sofern vereinbart): Nach Abschluss eines Vertrages betreut das Institut den Mandanten weiterhin, überprüft periodisch die bestehenden Verträge auf Aktualität und Anpassungsbedarf und steht als Ansprechpartner bei Vertragsänderungen oder im Schadensfall zur Verfügung.

2.3 Ausdrücklich nicht Gegenstand unserer Dienstleistung sind Rechtsberatung (im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes) und Steuerberatung. Sollte im Zuge unserer Tätigkeit ein Bedarf für derartige Beratungen erkennbar werden, werden wir den Mandanten darauf hinweisen, dass er hierfür die Expertise eines zugelassenen Rechtsanwalts, Notars oder Steuerberaters in Anspruch nehmen sollte.

§ 3 Zustandekommen des Maklervertrages

3.1 Die Geschäftsbeziehung zwischen dem Mandanten und dem Institut wird durch den Abschluss eines gesonderten Versicherungsmaklervertrages in Textform begründet. Dieser Vertrag regelt die Details der Zusammenarbeit, insbesondere den Umfang der Beauftragung und Betreuung.

3.2 In Verbindung mit dem Maklervertrag erteilt der Mandant dem Institut eine gesonderte Maklervollmacht. Diese Vollmacht legitimiert das Institut, im Namen des Mandanten mit Versicherern zu kommunizieren, Angebote einzuholen, Anträge zu stellen, bestehende Verträge zu verwalten, zu kündigen oder anzupassen sowie alle für die Vertragsverwaltung notwendigen Informationen und Dokumente vom Versicherer anzufordern und entgegenzunehmen.

3.3 Die auf der Webseite moveddkv.pro dargestellten Informationen stellen kein rechtlich bindendes Angebot dar, sondern dienen als Einladung zur Abgabe eines Angebots durch den Mandanten (invitatio ad offerendum). Ein Mandatsverhältnis kommt erst zustande, wenn das Institut die Annahme des Maklerauftrags in Textform bestätigt oder mit der Erbringung der Dienstleistung beginnt.

§ 4 Pflichten und Verantwortlichkeiten des Instituts

4.1 Das Institut verpflichtet sich, seine Tätigkeiten mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns auszuüben und stets das bestmögliche Interesse des Mandanten zu wahren. Wir sind an keine Versicherungsgesellschaft gebunden und treffen unsere Empfehlungen ausschließlich auf Basis objektiver und professioneller Kriterien.

4.2 Die Beratung und die Empfehlung des Instituts basieren ausschließlich auf den vom Mandanten zur Verfügung gestellten Informationen, seinen geäußerten Wünschen und Bedürfnissen. Das Institut ist verpflichtet, seine Empfehlung nachvollziehbar zu begründen und dem Mandanten eine umfassende Beratungsdokumentation gemäß § 61 VVG auszuhändigen.

4.3 Das Institut unterhält zur Absicherung seiner Tätigkeit eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung im gesetzlich vorgeschriebenen Umfang. Details hierzu werden im Rahmen der Erstinformation gemäß § 15 VersVermV offengelegt.

4.4 Alle Mitarbeiter des Instituts sind zur strikten Verschwiegenheit über alle geschäftlichen und persönlichen Angelegenheiten des Mandanten verpflichtet, die ihnen im Rahmen der Geschäftsbeziehung bekannt werden. Diese Verpflichtung besteht auch über das Ende des Vertragsverhältnisses hinaus.

§ 5 Umfassende Mitwirkungspflichten des Mandanten

5.1 Der Erfolg der Beratungs- und Vermittlungstätigkeit hängt entscheidend von der Qualität und Vollständigkeit der vom Mandanten bereitgestellten Informationen ab. Der Mandant ist daher verpflichtet, dem Institut sämtliche für die Risikobeurteilung und die Vertragsvermittlung relevanten Daten und Fakten vollständig, korrekt und ohne schuldhaftes Zögern mitzuteilen.

5.2 Dies betrifft insbesondere, aber nicht abschließend, die wahrheitsgemäße Beantwortung von Antragsfragen, vor allem Gesundheitsfragen bei Personenversicherungen. Der Mandant wird hiermit eindringlich darauf hingewiesen, dass unvollständige oder falsche Angaben zur Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht (§ 19 VVG) führen können. Dies kann schwerwiegende Konsequenzen haben, wie zum Beispiel den Rücktritt des Versicherers vom Vertrag, eine Kündigung, eine Vertragsanpassung oder die Leistungsfreiheit des Versicherers im Versicherungsfall. Das Institut haftet nicht für Nachteile, die aus der Verletzung dieser Obliegenheit durch den Mandanten entstehen.

5.3 Der Mandant ist verpflichtet, alle vom Institut erhaltenen Dokumente, insbesondere Beratungsprotokolle, Angebote, Antragsdurchschriften und Versicherungspolicen, unverzüglich auf ihre sachliche Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen und etwaige Abweichungen oder Unklarheiten dem Institut umgehend in Textform zu melden.

5.4 Der Mandant muss das Institut unverzüglich über alle Änderungen seiner persönlichen oder risikorelevanten Verhältnisse informieren. Dazu zählen beispielsweise Änderungen der Anschrift, der Bankverbindung, des Berufs, des Familienstandes oder das Eintreten neuer Risiken.

§ 6 Vergütung der Tätigkeit des Instituts

6.1 Für die Beratungs- und Vermittlungstätigkeit im Bereich von Versicherungen erhält das Institut eine Vergütung in Form einer Courtage. Diese Courtage wird direkt vom jeweiligen Versicherungsunternehmen an das Institut gezahlt und ist bereits in der Versicherungsprämie, die der Mandant an den Versicherer entrichtet, einkalkuliert. Für den Mandanten entstehen durch die Inanspruchnahme der regulären Vermittlungs- und Betreuungsleistung somit keine separaten oder zusätzlichen Kosten.

6.2 Für Leistungen, die über die übliche Vermittlungs- und Betreuungstätigkeit hinausgehen (z. B. Erstellung komplexer Gutachten, detaillierte Vertragsanalysen ohne Vermittlungsabsicht, Honorarberatung), kann eine gesonderte Vergütung auf Honorarbasis vereinbart werden. Eine solche Honorarvereinbarung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der ausdrücklichen und schriftlichen Zustimmung beider Parteien und muss vor Beginn der honorarpflichtigen Tätigkeit abgeschlossen werden. Der Mandant wird vorab transparent über die Höhe und die Berechnungsgrundlage des Honorars informiert.

§ 7 Haftung und Haftungsbeschränkung

7.1 Das Institut haftet für Vermögensschäden, die dem Mandanten aus einer schuldhaften Verletzung der dem Institut obliegenden vertraglichen Pflichten (z. B. Beratungsfehler) entstehen, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.

7.2 Die Haftung des Instituts für leicht fahrlässig verursachte Schäden wird ausgeschlossen, sofern diese keine Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten (sog. Kardinalpflichten) betreffen. Kardinalpflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Mandant regelmäßig vertrauen darf. Bei der Verletzung von Kardinalpflichten ist die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

7.3 Unberührt von den vorstehenden Haftungsbeschränkungen bleibt die Haftung des Instituts für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Instituts oder seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Ebenso unberührt bleibt die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.

7.4 Das Institut haftet nicht für die Richtigkeit und Vollständigkeit von Informationen, Daten und Prognosen, die von Dritten (z.B. Versicherern, Ratingagenturen) stammen und lediglich an den Mandanten weitergegeben werden. Ferner haftet das Institut nicht für die Bonität oder die zukünftige Leistungsfähigkeit eines Versicherers.

§ 8 Datenschutz und Vertraulichkeit

8.1 Das Institut erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten des Mandanten ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG).

8.2 Die Erhebung und Verarbeitung von Daten, insbesondere von besonders sensiblen Gesundheitsdaten, erfolgt ausschließlich zum Zweck der Erfüllung des Maklervertrages, also zur Beratung, zur Einholung von Angeboten, zur Antragsstellung und zur Vertragsbetreuung. Eine Weitergabe der Daten an Dritte (insbesondere Versicherer, technische Dienstleister, Rückversicherer) erfolgt nur, soweit dies zur Vertragserfüllung erforderlich ist und eine entsprechende rechtliche Grundlage (z.B. eine Einwilligung oder eine gesetzliche Erlaubnis) vorliegt.

8.3 Detaillierte Informationen zur Datenverarbeitung, zu den Rechten des Mandanten als betroffene Person und zu den Ansprechpartnern für Datenschutzfragen sind in unserer separaten Datenschutzerklärung zu finden, die auf unserer Webseite moveddkv.pro jederzeit abrufbar ist und dem Mandanten auf Wunsch ausgehändigt wird.

§ 9 Kommunikation

9.1 Die Kommunikation zwischen dem Institut und dem Mandanten kann postalisch, telefonisch oder auf elektronischem Wege (z. B. per E-Mail) erfolgen. Der Mandant erklärt sich damit einverstanden, dass ihm rechtlich relevante Dokumente (z.B. Beratungsprotokolle, Vertragsinformationen) auch per E-Mail an die von ihm zuletzt bekannt gegebene E-Mail-Adresse übermittelt werden können, sofern keine gesetzliche Formvorschrift entgegensteht.

9.2 Der Mandant ist sich der Risiken bewusst, die mit unverschlüsselter E-Mail-Kommunikation verbunden sein können (z.B. mangelnde Vertraulichkeit, Möglichkeit der Kenntnisnahme durch Dritte). Wünscht der Mandant eine verschlüsselte Kommunikation, so hat er dies dem Institut mitzuteilen, damit entsprechende technische Vorkehrungen getroffen werden können.

§ 10 Vertragsdauer und Kündigung

10.1 Der Maklervertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Er kann von beiden Parteien jederzeit ohne Angabe von Gründen schriftlich gekündigt werden.

10.2 Für eine ordentliche Kündigung wird eine Frist von einem Monat zum Monatsende vereinbart, um eine geordnete Übergabe der Vertragsangelegenheiten zu ermöglichen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt.

10.3 Die Kündigung des Maklervertrages hat keine unmittelbare Auswirkung auf die vom Mandanten abgeschlossenen Versicherungsverträge. Der Mandant muss sich nach der Kündigung selbst um die Betreuung seiner Verträge kümmern oder einen neuen Makler beauftragen. Mit Wirksamwerden der Kündigung erlöschen die Maklervollmacht und der Betreuungsanspruch gegenüber dem Institut.

§ 11 Urheberrecht

Alle vom Institut erstellten Unterlagen, Konzepte, Analysen und Berechnungen sind geistiges Eigentum des Instituts und unterliegen dem Urheberrecht. Sie dürfen vom Mandanten ausschließlich für den vertraglich vorgesehenen, persönlichen Zweck verwendet werden. Eine Vervielfältigung, Weitergabe an Dritte oder Veröffentlichung, auch in Auszügen, ist ohne die ausdrückliche schriftliche Genehmigung des Instituts nicht gestattet.

§ 12 Außergerichtliche Streitbeilegung

12.1 Zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten oder bei Beschwerden können sich Mandanten an die zuständigen Schlichtungsstellen wenden. Für den Bereich der Versicherungsvermittlung sind dies insbesondere:

  • Versicherungsombudsmann e.V., Postfach 080632, 10006 Berlin
  • Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung, Postfach 060222, 10052 Berlin

12.2 Das Institut erklärt sich bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor den oben genannten Verbraucherschlichtungsstellen teilzunehmen. Die Möglichkeit, die Gerichte anzurufen, bleibt hiervon unberührt.

§ 13 Schlussbestimmungen

13.1 Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen dem Mandanten und dem Institut gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

13.2 Sofern der Mandant Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, wird als ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten der Geschäftssitz des Instituts in Frankfurt am Main vereinbart.

13.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, oder sollten die AGB eine Lücke enthalten, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder fehlenden Bestimmung treten die jeweiligen gesetzlichen Regelungen.


FamilienFinanz Institut
Goethestraße 28
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